Dr. Andreas Köneke bietet Finanzierungsmöglichkeiten für kieferorthopädische Behandlung in Kiel anDie Übernahme der Kosten der kieferorthopädischen Behandlung wird vor der eigentlichen Behandlung abgeklärt. Dies erfolgt durch einen Heil- und Kostenplan, den wir für Sie bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) einreichen.

Nach der positiven Rückmeldung übernimmt Ihre GKV in der Regel die gesamten Kassenleistungen, zahlt allerdings davon während der Behandlung nur zwischen 80% – 90% der anfallenden Kosten. Die restlichen 10% – 20% zahlen Sie zunächst selbst, aber Sie erhalten das Geld bei erfolgreichem Behandlungsabschluss von Ihrer Kasse zurück.

PKVen zahlen entsprechend des Versicherungstarifs. Volltarife enthalten Kieferorthopädie – aber achten Sie auf das Kleingedruckte in Ihrem Versicherungsvertrag, denn nicht alles, was wie eine Vollversicherung aussieht, ist eine Vollversicherung. Der Konkurrenzdruck treibt die PKVen zu verdeckten Billigtarifen, die viele Leistungen ausklammern.

Weitere Leistungen, die Ihre PKV oder GKV nicht bezahlt, tragen Sie als Eltern (oder Patienten) in Eigenleistung. Wer also mehr als die vertragliche Leistung seiner Versicherung in Anspruch nehmen möchte, muss einen Teil selbst bezahlen, wenn dieser nicht durch eine private Zusatzversicherung getragen wird. (Einen Leistungsvergleich der Stiftung Warentest über Zusatzversicherungen für kieferorthopädische Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt, finden Sie hier). 

Solche schonenderen, schnelleren, unauffälligeren oder nachhaltigeren Therapie-Methoden können einen hohen Eigenanteil bedeuten, wenn keine geeignete Zusatzversicherung besteht.

Damit Sie und Ihre Kinder ohne finanzielle Engpässe stets die Möglichkeit haben, alle medizinischen Möglichkeiten in Anspruch nehmen zu können, bieten wir unseren Patienten (bzw. deren Eltern) eine zinslose Finanzierung ihres Eigenaufwandes an*.

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Beispielrechnung zur Finanzierung von Mehr- oder außervertraglichen Leistungen für GKV-Patienten beim Kieferorthopäden:

Die über die gesetzliche Leistung entstehenden Kosten der kieferorthopädischen Behandlung belaufen sich in diesem Beispiel laut Heil- und Kostenplan auf 4.000 EUR für das erste Kind. Davon bewilligt Ihre GKV z.B. die Übernahme von 80% der Kosten. Die Behandlungsdauer beträgt vorraussichtlich 4 Jahre. Der vorzustreckende elterliche Eigenanteil beläuft sich damit auf 800 EUR. Dieser Anteil wird über die gesamte Laufzeit jeweils quartalsweise bezahlt. In diesem Beispiel würden die Kosten auf 16 Rechnungen (4 Jahre à 4 Quartale) verteilt und mit quartalsweise unterschiedlich hohen Beträgen zu Buche schlagen, je nachdem, welche Leistungen in dem entsprechenden Quartal erbracht werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet Ihnen Ihre GKV diesen Eigenanteil zurück.

Gewünschte private Zusatzleistungen finanzieren Sie bei uns zinsfrei über die gesamte Laufzeit der Behandlung. Die Kosten für den privaten Zusatzaufwand können zum Beispiel 2.000 EUR betragen, wenn Sie umfangreiche Mehrleistungen wünschen. Dieser Privatanteil wird nicht von der GKV übernommen. Wenn Sie keine private Zusatzversicherung haben, können Sie die Kosten bei uns in gleichbleibenden Monatsbeträgen über den gesamten Behandlungszeitraum bezahlen. Sie können dann zum Beispiel 300 EUR anzahlen und die verbleibenden 1.700 EUR in beispielsweise 48 Monatsabschlägen zu je ca. 35,41 EUR bequem per Bankeinzug einziehen lassen.

So können Sie den augenscheinlich hohen Privatanteil in kleinen Monatsabschlägen zinsfrei bezahlen, und Ihr Wunsch nach einer besseren Behandlung wird erfüllbar. Gerne beraten wir Sie persönlich in unserer Praxis.

Finanzierung für Privatpatienten

Welche Kosten für Privatpatienten von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif und den damit vereinbarten Leistungen zusammen. Grundsätzlich bieten wir natürlich auch Privatpatienten eine abschlagsweise Bezahlung der kieferorthopädischen Behandlung an, wenn die Versicherungsbedingungen kieferorthopädische Leistungen ausschließen*. 

Finanzierung für Erwachsene

Insbesondere erwachsene, gesetzlich versicherte Patienten bekommen nur in wenigen Fällen die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung erstattet, und auch Beihilfestellen oder trickreiche Privatversicherungsverträge schließen gelegentlich Kieferorthopädie im Erwachsenenalter aus. Damit Sie sich dennoch Ihr zauberhaft gesundes Lächeln leisten können, finanzieren wir Ihnen auf Wunsch sogar die komplette Behandlung zinsfrei.

Beispielrechnung für die Finanzierung einer kieferothopädischen Behandlung bei Erwachsenen:

Die Gesamtkosten einer angenommenen 48-monatigen Behandlung belaufen sich zum Beispiel auf 4800 EUR. Eine Kostenübernahme durch die GKV oder PKV erfolgt nicht. In einem persönlichen Gespräch können wir dann die Form der zinslosen Finanzierung festlegen. Sie können zum Beispiel 500 EUR anzahlen und haben dann monatliche Abschläge in Höhe von 89,58 EUR über den Zeitraum der Behandlung verteilt, die Sie per Bankeinzug in Auftrag geben können*. Natürlich sind auch andere (Teil-) Finanzierungsmodelle denkbar. Wir beraten Sie gerne! 

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*Die hier aufgeführten Rechnungen und Abschläge sind beispielhaft. Ob und in welcher Höhe bzw. Dauer wir Ihre Kosten finanzieren können, müssen wir in jedem Fall in einem persönlichen Gespräch erörtern. Das Angebot der zinslosen Finanzierung ein freiwilliger Service unserer Praxis, ein Anspruch darauf kann daher nicht gewährt werden. Die Finanzierungsdauer ist in jedem Fall abhänig von der Behandlungsdauer. Jede Ratenzahlung auf Basis von Kostenvoranschlägen erfolgt vorbehaltlich der Endaufrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen.