Als Kieferorthopäde liegt mir die Vorbeugung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Kindern ganz besonders am Herzen. Natürlich weiß ich aber auch um die Wünsche meiner Patientinnen und Patienten: Das Ergebnis der Behandlung soll sich im wahrsten Sinne des Wortes sehen lassen können.
Was Sie und Ihre Kinder von uns erwarten dürfen
- Aufklärung über den Nutzen, Verlauf und das Ziel der Behandlung
- eine möglichst beschwerdefreie Behandlung
- eine möglichst kurze Behandlungsdauer
- eine gute Erreichbarkeit bei Fragen und Problemen
- Kontroll- oder Nachsorgetermine bei Bedarf
- und natürlich das gewünschte Ergebnis: Schöne und gesunde Zähne
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behandlung eine festsitzende bzw. eine herausnehmbare Zahnspange oder gar spezielle Multi-Brackets erfordert – wir behandeln Ihre Kinder stets nach dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, finden Sie hier wichtige Informationen zum Ablauf einer Behandlung.
Der erste Besuch beim Kieferorthopäden
In der Regel kommen Kinder mit ihren Eltern auf Rat des Zahnarztes zum Kieferorthopäden. Wenn dieser während der Behandlung eine Zahnfehlstellung oder Kieferfehlstellung vermutet, überweist er seine kleinen Patienten zum Kieferorthopäden. Der Kieferorthopäde darf allerdings auch ohne Überweisung aufgesucht werden. Zum Beispiel, wenn sich die Eltern unsicher sind, ob und wann eine Behandlung sinnvoll oder notwendig ist.
Damit Sie sich keine Sorgen vor der Zahn- oder Kieferfehlstellung Ihrer Kinder machen müssen, nehmen wir uns gerade für Ihren ersten Besuch ganz besonders viel Zeit, damit Sie „wissen, was auf Sie zukommt“. Unser Ziel ist es, Ihnen durch unsere Beratung und Planung Vertrauen zu geben und mögliche Ängste und Sorgen zu nehmen.
Um es direkt und ehrlich vorneweg zu sagen: Bei jeder medizinischen Behandlung können auch Schwierigkeiten auftreten, etwa wenn Ihrem Kind die Zahnspange aus Versehen zerbricht, der Hund, die Katze oder das Meerschweinchen die Zahnspange anknabbert oder mehrfache Anpassungen nötig sind, weil neue Zähne wachsen. Während dies durch unsere Technikerinnen und Kieferorthopäden gelöst werden kann, ist es wichtig, dass Sie oder Ihre Kinder die ganze Behandlungszeit am Ball bleiben – für jedes Problem finden wir gemeinsam eine Lösung!
Die Dauer einer Behandlung
Wie so oft, gibt es keine allgemeingültige Aussage darüber, wie lange eine kieferorthopädische Behandlung dauern kann. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, die wir mit Ihnen oder Ihren Kindern bei uns in aller Ruhe besprechen.
Zum Beispiel kommt es darauf an, ob und welchem Maße eine Fehlstellung an Kiefer oder Zähnen vorliegt. Doch auch die eigene Mitarbeit entscheidet über den Verlauf und damit den Erfolg einer Behandlung. Grundsätzlich gilt: je früher man mit der Behandlung beginnt, desto kürzer ist sie in der Regel, weil man bei kleinen Kindern sogar mit geringeren Maßnahmen sehr viel schneller und nachhaltiger arbeiten kann als in der Pubertät oder im Erwachsenenalter. So gesehen gibt es kein „zu klein“ mehr in der modernen Kieferorthopädie. Ausschließlich die Bereitschaft Ihres Kindes zur Behandlung entscheidet, wann Sie uns das erste Mal besuchen.
Eine Zahnspange zu tragen bereitet manchmal besonders den Teenagern Probleme – denn deren Sorge vor Hänseleien oder Sprachschwierigkeiten überwiegt altersbedingt verständlicherweise die Angst vor möglichen Spätfolgen. Deswegen haben sich natürlich auch die ästhetischen Behandlungsmöglichkeiten weiterentwickelt: grazile herausnehmbare Zahnspangen und farbenfrohe Alastics auf den Brackets sind nur zwei Beispiele, die eine Behandlung beim Kieferorthopäden erleichtern, ohne einen Cent extra zu kosten.
Was kostet die Behandlung?
Private Versicherungen bezahlen kieferorthopädische Behandlungen je nach Versicherungstarif. Gesetzlich versicherte Patienten haben ebenfalls einen Anspruch auf Kostenübernahme ihrer kieferorthopädische Behandlung, wenn sie im Kauen, Beißen und/oder Atmen und Sprechen beeinträchtigt sind oder werden. Ob eine Behandlung bei gesetzlich versicherten Patienten übernahmefähig ist, entscheiden die sogenannten KIG, die „Kieferorthopädischen Indikations-Gruppen“, die von den Krankenkassenverbänden und der Gesundheitspolitik festgelegt wurden.
In den allermeisten Fällen wird entsprechend der geltenden Richtlinien eine volle oder anteilige Leistungsübernahme zugesagt werden, egal ob Ihr Kind Kassenpatient oder Privatpatient ist.
Im Rahmen eines von uns erstellten sogenannten Heil- und Kostenplans bezahlen die Krankenkassen bei dessen Bewilligung in der Regel 80 -90% der Kassenleistung ohne Ihr Zutun. 10-20% der Kassenleistung bezahlen Sie zunächst selbst. Dieser Eigenanteil wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Die Krankenkassen möchten die Patienten und deren Eltern damit motivieren, die Behandlung bis zum Ende durchzuziehen.
Wer über die Grundversorgung der Kassen hinaus weitere Leistungen in Anspruch nehmen möchte, etwa weichere Drahtbögen oder festsitzende Zusatzelemente, kann dies je nach Tarif mit seiner privaten Krankenkasse oder seinem Zusatzversicherer abrechnen. Falls Ihr Kind gesetzlich versichert ist und Sie keine Zusatzversicherung haben, können Sie solche Leistungen auch selbst bezahlen oder über uns finanzieren, ohne sie mit einer Versicherung abzurechnen. In jedem Fall finden wir eine für Sie maßgeschneiderte Lösung. Zusatzleistungen erhalten Sie bei uns, wenn Sie medizinisch sinnvoll oder notwendig sind.
Bei uns erfahren Sie stets im Voraus, ob zusätzliche Kosten anfallen, wenn entsprechende Leistungen geplant sind. Keine Sorge: Ohne schriftliche Vereinbarung berechnen wir Ihnen also keine Zusatzkosten zur Kassengrundversorgung. Fragen dazu dürfen Sie uns natürlich jederzeit stellen!
Ich habe gehört … Stimmt das?
Häufig ranken sich um medizinische Themen richtige Mythen, die sich in der landläufigen Meinung festgesetzt haben.
Manchmal sind unsere Patienten deswegen besorgt darüber, was auf sie zukommt.
Da ich gleichermaßen mit den Eltern wie mit meinen kleinen Patienten arbeite, weiß ich aus Erfahrung, wo der Schuh drückt. Ich habe hier einige Fragen aufgeführt, die mir besonders häufig gestellt werden.
Ihre ganz privaten Fragen beantworte ich Ihnen natürlich gerne in der Praxis.
Frage: Ich habe gehört, eine Behandlung dauert oft unabsehbar lange. Stimmt das?
Antwort: Die durchschnittliche Behandlungsdauer für eine Frühbehandlung beträgt 1 bis 2 Jahre, die durchschnittliche Behandlungsdauer für eine spätere Behandlung in der Pubertät oder im Erwachsenenalter beträgt 3 bis 4 Jahre einschließlich der Stabilisierungszeit. Festsitzende Zahnspangen sind selten mehr als 2 Jahre auf den Zähnen. Der Behandlungszeitraum hängt von vielen Faktoren ab. Erst einmal ist es wichtig, den Grad der Kiefer- oder Zahnfehlstellung zu ermitteln. Außerdem spielt das Alter des Patienten eine Rolle. Dann kommen noch weitere medizinische Faktoren hinzu, die bei der Aufstellung eines Behandlungsplans maßgeblich sind. Eine Behandlung kann somit zwischen ein paar Monaten und einigen Jahren dauern. Ziel ist es jedoch immer, einen Behandlungszeitraum so kurz wie möglich zu halten, damit die Patienten „am Ball bleiben“ und die Motivation nicht sinkt.
Frage: Ich habe gehört, man muss sich bereits beim ersten Besuch für einen Behandlungsplan entscheiden. Stimmt das?
Antwort: Nein. Der erste Besuch dient dem ersten Kennenelernen. In diesem Termin schauen wir uns das Problem Ihres Kindes genau an und fragen Sie nach Ihren Zielen, um die Diagnose und eine erste Idee zur möglichen Behandlung zu erstellen. Wenn Sie mit der Beratung zufrieden waren, können wir die sogenannten Anfangsunterlagen erstellen, die meist aus Abdrücken der Zähne, Fotos und Röntgenbildern bestehen. Danach wollen wir die nächsten Monate oder Jahre vertrauensvoll zusammenarbeiten. Nach Auswertung der Anfangsunterlagen setzen wir uns erneut zusammen, um verschiedene Behandlungsoptionen zu besprechen und uns gemeinsam für Ihren individuellen Plan zu entscheiden, denn meist führen viele Wege zum Ziel.
Frage: Ich habe gehört, eine Zahnspange tut weh. Stimmt das?
Antwort: Eine Zahnspange ist nur zu Beginn der Behandlung ein ungewohnter Fremdkörper im Mund und je nachdem, wie die eigene Einstellung zur Klammer ist, gewöhnen sich die Patienten etwas schneller oder langsamer daran. Eine Zahnspange soll nicht wehtun. Einen stetigen Druck übt sie auf die Zähne allerdings schon aus, damit sich die Zähne bewegen. Dieser Druck kann besonders nach dem Nachaktivieren der Zahnspange als unangenehm empfunden werden. Echte Schmerzen treten dabei allerdings nicht auf.
Frage: Ich habe gehört, dass man mit einer festen Zahnspange keinen Sport mehr treiben darf. Stimmt das?
Antwort: Nein. Eine Spange hindert im Grunde niemanden daran, seinen bisherigen Sport auszuüben. Wenn es etwas ruppiger zugeht, zum Beispiel beim Boxen, sollte ohnehin ein Mundschutz getragen werden. Auch das Spielen von Blasinstrumenten ist in der Regel nach etwas Eingewöhnung problemlos möglich.
Frage: Ich habe gehört, dass man mit einer festen Spange nicht alles essen darf. Stimmt das?
Antwort: Jein – hier gibt es in der Tat einige Einschränkungen, etwa bei den berüchtigten Karamellbonbons oder harten und festen Lebensmitteln. Hier ist Vorsicht angesagt, denn sie können festsitzende Spangen in der Tat beschädigen. Wer aber vorsichtig ist und hier und da auf „schwierige“ Lebensmittel verzichtet oder sie klein schneidet, der wird sich, was die Ernährung betrifft, kaum umstellen müssen.
Frage: Ich habe gehört, dass eine feste Zahnspange eine erschwerte Zahnpflege bedeutet. Stimmt das?
Antwort: Wer eine feste Zahnspange trägt, muss sich tatsächlich etwas mehr Zeit bei der Zahnpflege nehmen, um ganz sicher zu sein, dass sich nirgends an den Zwischenräumen Bakterien ansiedeln können, die irgendwann einmal eine Karies verursachen. Wir haben aber viele Tipps und Tricks parat, mit denen die spezielle Zahnpflege schnell eingeübt und somit in nach einigen Tagen ganz alltäglich und selbstverständlich ist. Zudem versiegeln wir die Zähne auf Wunsch unter den Brackets und um die Brackets herum, sodass Zahnbeläge am Bracketrand nicht sofort Karies verursachen.
Frage: Ich habe gehört, dass eine lose Spange zu Sprechschwierigkeiten führt. Stimmt das?
Antwort: Der große Vorteil einer losen Spange ist es, dass sie in festen und regelmäßigen Intervallen getragen werden kann, also z.B. nachts und am nachmittag. Wenn also das eingesetzte Modell tatsächlich Sprechschwierigkeiten macht, kann dies durch das Tragen in „stillen“ Stunden abgemildert werden.
Was dürfen wir für Sie und Euch tun?
Wer zu uns in die Praxis kommt, soll sich von Anfang an wohlfühlen. Dafür sorgen wir gern ab der ersten Minute, in der Sie die Praxis mit Ihren Kindern betreten.
Nach meist nur kurzer Wartedauer nehmen wir, entweder meine Kollegin Frau Dr.Hinrichsen oder ich, uns alle Zeit, die wir für eine sichere und erfolgreiche Behandlung benötigen!
Und wann immer Fragen auftauchen: Raus damit! Wir möchten von Anfang an und über die gesamte Behandlungsdauer stets eine transparente und offene Kommunikation mit den Patienten und deren Eltern.
Sorgen und Nöte, seien sie nun medizinisch oder ästhetisch motiviert, sollen niemals ein Hindernis für ein schönes, gesundes Lächeln sein!