Funktionelle Störungen des Bewegungsapparates, die durch Zahnfehlstellungen ausgelöst oder unterstützt werden, in der Wachstumsphase zu vermeiden oder zu beseitigen steht im Mittelpunkt der Kinderbehandlung.
Dabei trifft es sich gut, dass das funktionell perfekte Behandlungsergebnis gleichzeitig ästhetische Harmonie bedeutet, denn schiefe Zähne empfindet man in der zivilisierten Welt häufig als unschön, während eine perfekte Verzahnung mit Schönheit, Kraft und Gesundheit verbunden wird.
Grundsätzlich lässt sich so gut wie jede Zahn- bzw. Kieferfehlstellung beseitigen.
Hier lesen: Vom Erstbesuch bis zur Nachsorge
Häufig können schon im Alter von 4 bis 8 Jahren durch eine kurze kieferorthopädische Frühbehandlung entscheidende ganzheitliche Grundlagen für die funktionelle Stabilität des Kauorgans und des Bewegungsapparates gelegt werden. Im Idealfall kann damit eine spätere festsitzende Zahnspange (Multibracket- oder Multiband-Apparatur) vermieden werden. Welche Zahnspange wir dafür verwenden, oder ob wir sogar mit einem Trainingsgerät für die Muskulatur die Zahnfehlstellung therapieren können, hängt von der Diagnose ab. (Mehr Informationen über die Behandlung mit den „Zahnspangen für die Muskulatur“ erhalten Sie auf der Myobrace-Homepage.)
Im Alter zwischen 10 und 14 Jahren wird dann durch gezielte Steuerung von Zahn- und Kieferwachstum die endgültige Verzahnung hergestellt. Wurde bereits im Kindergarten- oder Grundschulalter eine kieferorthopädische Frühbehandlung durchgeführt, kann die Behandlung in der Pubertät oft weniger aufwändig gestaltet werden. (Hier erfahren Sie, wie sich durch eine Therapie im frühen Kindesalter sogar das Tragen einer Zahnspange vermeiden lässt.)
Die Behandlungsgeräte sind hier so vielfältig und farbenfroh wie die Kinder selbst. Meistens kann aus vielen Varianten die liebste ausgesucht werden. Die Kinder gestalten den Behandlungsverlauf natürlich mit, und so werden die regelmäßigen kurzen Besuche beim Kieferorthopäden zu einem Teil des wachsenden Selbstverständnisses.
Wer trägt die Kosten?
Private Versicherungen übernehmen kieferorthopädische Leistungen im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages. Meist werden die Basisleistungen für kieferorthopädische Behandlungen bei Beahndlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres auch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gerne können Sie mit uns eine individuelle Finanzierung vereinbaren! Hier finden Sie Informationen dazu.
Die Leistungen und Kostenübernahmen von aktuellen Zahnzusatzversicherungen für Ihr Kind finden Sie hier (Waizmann-Tabelle).
Bitte nutzen Sie den Versicherungsvergleich zu Ihrer persönlichen Information und besprechen Ihre Auswahl mit dem Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens. Einen aktuellen (Stand 12/2014) Leistungsvergleich von Zusatzversicherungen für kieferorthopädische Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt, finden Sie (kostenpflichtig) bei der Stiftung Warentest.